Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Novumstate GmbH ist ein Unternehmen, welches in den Bereichen Immobilen sowie immobilenbezogene Verwaltungsdienstleistungen tätig ist.
Gegenstand der Tätigkeit ist ebenfalls die Zurverfügungstellung der Internetplattform zur Schaltung von Jobangeboten Immobilienbereich. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Novumstate GmbH und seinen Auftraggebern(nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). (2) Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB.Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung, auch wenn Personalturm ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. (3) Das Leistungsangebot von Novumstate GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag zwischen Novumstate GmbH und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber auf der Webseite ein entsprechendes Inserat aufgibt und sodann den„kostenpflichtig bestellen“ Button betätigt.
(2) Die Dauer der Leistungserbringung beträgt 30 Tage.Für eine Verlängerung des Inserat ist ein neuer Jobauftrag erforderlich.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Die Novumstate GmbH veröffentlicht das Jobangebot des Auftraggebers auf ihrer Internetplattform für den vereinbarten Zeitraum.
(2) Der Auftraggeber räumt der Novumstate GmbH das Recht ein, eingesandte Stellenanzeigen redaktionell(sprachlich oder inhaltlich) zu bearbeiten, anzupassen und zu verändern(„Korrekturrecht“) wobei es nicht zu einer wesentliche Veränderung der mit der Stellenanzeige verfolgen Zwecke kommt. (3) Die Novumstate GmbH einist ausdrücklich nicht für die Erreichung eines bestimmten Vermittlungserfolges verantwortlich.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der Novumstate GmbH die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Bearbeitung seines Auftrages notwendig sind.
§ 5 Zeitpunkt der Leistungserbringung
(1) Die Novumstate GmbH wird das Inserat nach Übermittlung der notwendigen Informationen durch die Auftraggeberin nach erfolgter Inhaltsprüfung unverzüglich auf ihrer Webseite veröffentlichen.
(2) Leistungsverzögerungen auf aufgrund höherer Gewalt(z.B.Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden(z.B.nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Personalturm nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl.einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.Personalturm wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, soweit möglich und erkennbar, anzeigen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich vereinbart, wird die Vergütung jeweils 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
(2) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es hierzu einer gesonderten Mahnung bedarf.
§ 7 Laufzeit
(1) Soweit zwischen den Parteien im Rahmen der gesonderten Beauftragung eine feste Laufzeit vereinbart wurde, endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit dem Ablauf des vereinbarten Zeitpunktes.
(2) Soweit zwischen den Parteien nicht einzelvertraglich anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für einen Dienstleistungsvertrag über eine laufende Betreuung einen Monat zum Monatsende. (3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Die Novumstate GmbH taftet unbeschränkt – für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
nach dem Produkthaftungsgesetz; nach dem Datenschutzgesetz; bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; wegen Arglist sowie bei Übernahme einer Garantie, insbesondere für die Beschaffenheit oder Verfügbarkeit. (2) Die Novumstate GmbH haftet darüber hinaus für Schäden, die durch einfach fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Die Novumstate GmbH haftet allerdings nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. (3) Sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit oder eine Garantie vorliegt, haftet ….. nicht für mittelbare Schäden des Auftraggebers wie beispielsweise entgangenen Gewinn. (4) Die Novumstate GmbH haftet nicht für die erfolgreiche Vermittlung von Personal auf die vom Auftraggeber übersandte Stellenanzeige.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Die von der Novumstate GmbH nach dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistungen können eigene geistige Eigentumsrechte(u.a.Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Designrechte) enthalten.Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben in diesem Fall bei der Novumstate GmbH.Sofern die Novumstate GmbH schutzfähige Änderungen an den vom Auftraggeber eingesandten Inhalten und Gestaltungen vornimmt, gewährt sie dem Auftraggeber das einfache unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an solchen Inhalten für die Zeit der Vertragsdauer.Solche Inhalte werden dem Aufraggeber in gängigem digitalem Format auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
(2) Die vorstehende Rechtsübertragung ist mit der Zahlung der vereinbarten vollständigen Vergütung abgegolten.Bis zur vollständigen Vergütungszahlung für den Leistungsabschnitt ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.Die Novumstate GmbH kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. (3) Soweit die Novumstate GmbH für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Inhalte, Layouts, Logos etc.vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt bekommt, die urheberrechtlich oder durch sonstige Eigentumsrechte geschützt sind, versichert der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, diese Rechte im für die Abwicklung des Vertrages notwendigen Umfang zu nutzen.Soweit es die Erbringung der Leistung erfordert, räumt der Auftraggeber Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten, Logos, Layouts etc.ein.Dies beinhaltet unter anderem das Recht, die Inhalte, Logos, Layouts und zu nutzen, zu verändern und zu veröffentlichen.
§ 10 Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN - Kaufrechts. (3) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Novumstate GmbH. Die Novumstate ist diesem Fall aber berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz bzw.Wohnsitz zu verklagen.